EL-Reform tritt per 1.1.2021 in Kraft - Informationen für Versicherte und Behörden

04. Dezember 2020

Am 1.1.2021 tritt die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in Kraft.

Sie zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Die wichtigsten Massnahmen der Reform sind:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens durch Einführung einer Eintrittsschwelle, einer Rückerstattungspflicht sowie einer Senkung der Vermögensfreibeträge
  • Neue Regelungen für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: Tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • Senkung des EL-Mindestbetrags

Hier geht es zum ausführlicheren Änderungsmerkblatt.

Das Informationsbedürfnis ist gross. Wir haben daher, neben dem Änderungsmerkblatt verschiedene zusätzliche Informationsmittel erstellt. Diese sind: eine ausführliche Präsentation, eine Auflistung der Leistungsansätze alt und neu sowie ein Frage-/Antwortdokument (FAQ). Das FAQ wird laufend ergänzt mit weiteren Fragen, die an uns herangetragen werden und von allgemeiner Natur und Interesse sind.

Ab Januar 2021 werden wir zudem eine Info-Line einrichten zum Thema Ergänzungsleistungen.

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Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.