Vaterschaftsentschädigung (VSE) - gültig ab 1.1.2021
Ab dem 1.1.2021 erhalten alle erwerbstätigen Väter das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also 10 arbeitsfreie Tage. Der Urlaub kann am Stück oder verteilt auf einzelne Tage innerhalb von 6 Monaten bezogen werden. Das Merkblatt "6.04 – Vaterschaftsentschädigung" ist rechts auf dieser Seite aufgeschaltet und gibt weitere Auskünfte. Ebenfalls finden Sie rechts das Anmeldeformular aufgeschaltet.