Die Reform zu Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen. Die Änderungen treten voraussichtlich frühestens per 1. Januar 2024 in Kraft.
Auf der Seite des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) sind verschiedene Informationen zu finden, z.B. Fragen und Antworten im Hinblick auf die Umsetzung, zum Referenzalter sowie zu den Ausgleichsmassnahmen.
Sobald weitergehende Informationen zur Verfügung stehen, werden wir diese hier aufschalten.
So geht es zur Seite des BSV:
https://www.bsv.admin.ch/ (Externer Link)