Krankenversicherung (KVG)

Über die obligatorische Krankenversicherung soll der ganzen Bevölkerung eine angemessene Behandlung bei Krankheit und Unfall gewährleistet werden.

Im Auftrag des Kantons ist die Ausgleichskasse zuständig für Fragen des Versicherungsobligatoriums, die Durchführung der individuellen Prämienverbilligung (vgl. eigene Rubrik dazu) sowie die Verlustscheinregelung.