Krankenversicherung (KVG)

Über die obligatorische Krankenversicherung soll der ganzen Bevölkerung eine angemessene Behandlung bei Krankheit und Unfall gewährleistet werden.

Im Auftrag des Kantons ist die Ausgleichskasse zuständig für Fragen des Versicherungsobligatoriums, die Durchführung der individuellen Prämienverbilligung (vgl. eigene Rubrik dazu) sowie die Verlustscheinregelung.

Schalterschluss infolge internem Anlass

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde
Am Donnerstag, 21. September 2023, bleiben unsere Büros ab 15:00 Uhr geschlossen. Wir bedienen Sie gerne wieder ab Freitag, 22. September 2023 zu unseren üblichen Öffnungszeiten. Wir danken für Ihre Verständnis.