Erwerbsersatzordnung (EO)

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die

  • in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst oder im Rotkreuzdienst Dienst leisten
  • Zivildienst leisten
  • im Zivilschutz Dienst leisten
  • an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und Sport teilnehmen
  • an Jungschützenleiterkursen teilnehmen

Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage und leiten sie vollständig ausgefüllt weiter an den Arbeitgeber. Nichterwerbstätige leiten ihre Meldekarte an die kantonale Ausgleichskasse des Studienortes oder des Wohnsitzkantons weiter. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.


Schalterschluss infolge internem Anlass

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde
Am Donnerstag, 21. September 2023, bleiben unsere Büros ab 15:00 Uhr geschlossen. Wir bedienen Sie gerne wieder ab Freitag, 22. September 2023 zu unseren üblichen Öffnungszeiten. Wir danken für Ihre Verständnis.