Versicherungsobligatorium

Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ist in der Schweiz die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen. In Ausnahmefällen ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich. Beachten Sie bitte das AHV/IV-Merkblatt 6.07.

Bei Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit beachten Sie bitte die Rubrik Internationales. Die Koordination ist vor einer allfälligen Befreiung von Krankenversicherungspflicht abzuklären.

Schalterschluss infolge internem Anlass

Geschätzte Kundin, geschätzter Kunde
Am Donnerstag, 21. September 2023, bleiben unsere Büros ab 15:00 Uhr geschlossen. Wir bedienen Sie gerne wieder ab Freitag, 22. September 2023 zu unseren üblichen Öffnungszeiten. Wir danken für Ihre Verständnis.