Beitragspflicht

Die Beitragspflicht für Jugendliche/junge Erwachsene, welche eine Erwerbstätigkeit (z.B. auch im Rahmen einer Lehre) ausüben, beginnt ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Personen, welche nicht erwerbstätig sind, müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge entrichten.

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Ausbildungszulagen

Solange ein Jugendlicher ab 15 Jahren/ein junger Erwachsener eine Ausbildung absolviert, maximal aber bis zum Alter 25, wird eine Ausbildungszulage ausgerichtet. Im Kanton Nidwalden beträgt diese aktuell 290 Franken/Monat.

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Prämienverbilligung

Die Krankenkassenprämien werden als Kopfprämie von den versicherten Personen einverlangt, ohne Rücksicht auf Verdienst- und Vermögensverhältnisse. Junge Erwachsene ab 18. Jahren in Ausbildung haben im Kanton Nidwalden einen eigenen Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Beiträge sind jährlich mittels einem Formular zu beantragen.

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Invalidenversicherung

Um Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern, bestehen diverse Unterstützungsmassnahmen wie Früherfassung ab 13 Jahren, Frühinterventionsmassnahmen und Integrationsmassnahmen. Die IV-Stellen arbeiten zudem mit dem Case-Management Berufsbildung und den Bildungsinstitutionen zusammen, um den Einstieg optimal zu gestalten.

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