Betreuungsentschädigung (BUE)

Ab dem 1.7.2021 haben Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern die Möglichkeit, einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub zu beziehen. Diese Möglichkeit ist Teil eines Massnahmenpaketes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung. Das ganze Gesetz ist in zwei Etappen in Kraft getreten. Bereits per 1.1.2021 wurde die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wurde der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst. Nun folgt der Betreuungsurlaub per Juli 2021.

Sie finden weiterführende Informationen im Merkblatt.