Änderungen per 2015

08. Januar 2015

Auf den 1. Januar 2015 haben die Sozialversicherungen diverse Änderungen erfahren. Hier die wichtigsten Anpassungen im Überblick.

AHV/IV-Renten
Die minimale Rente ist von 1‘170 auf 1‘175 Franken pro Monat gestiegen, die maximale Rente von 2‘340 auf 2‘350 Franken. Die beiden Renten eines Ehepaares oder von eingetragenen Partnerinnen und Partnern betragen zusammen maximal 3‘525 Franken.

Beitragsskala
Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende wurde auf 56‘400 Franken (bisher: 56‘200 Franken) erhöht.

„Sackgeldjobs“ von Beitragspflicht befreit
Ab dem 1. Januar 2015 werden sogenannte „Sackgeldjobs“ von der AHV-Beitragspflicht befreit. Die Regelung gilt für junge Leute bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn sie pro Jahr nicht mehr als 750 Franken bei einer Tätigkeit in einem Privathaushalt verdienen.

EL-Beträge
Bei den Ergänzungsleistungen (EL) wurde der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von 19‘210 Franken auf 19‘290 Franken für Alleinstehende, von 28‘815 Franken auf 28‘935 Franken für Ehepaare und von 10‘035 Franken auf 10'080 Franken für Waisen erhöht.

Eine Übersicht über sämtliche Änderungen finden Sie im entsprechenden <link https: www.ahv-iv.ch p _blank>Merkblatt.

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