Änderungen bei den Familienzulagen ab 1. August 2020 - Bezug von Ausbildungszulagen ab 15 Jahren möglich

16. Juli 2020

Das Bundesparlament hat verschiedene Änderungen im Familienzulagengesetz beschlossen, welche ab 1. August 2020 in Kraft treten werden.

Neu können auch arbeitslose Mütter, welche eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anspruch auf Familienzulagen geltend machen. Ausserdem wird eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen.

Für Unternehmen resp. die Mitarbeitenden ist insbesondere folgende Anpassung von Bedeutung:

Für Kinder, die sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, wurde bisher erst ab Alter 16 die Ausbildungszulage (statt der tieferen Kinderzulage) ausbezahlt. Neu besteht nun bei einer nachobligatorischen Ausbildung Anspruch auf die Ausbildungszulage, sofern das Kind das 15. Altersjahr vollendet hat.

Die Familienausgleichskasse Nidwalden wird weitere Informationen sowie ein entsprechendes Spezialmerkblatt zum Thema "Ausbildungszulagen" ab Anfang August 2020 auf ihrer Homepage aufschalten, als Hilfsmittel für Arbeitgebende und HR-Verantwortliche.

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