Ausgleichskasse Nidwalden
IV-Stelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
  Postfach, 6371 Stans
Tel. 041 618 51 00
Fax 041 618 51 01
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 12 h, 13.30 - 17 h

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Ärztinnen und Ärzte / Spitäler

Meldung zur Früherfassung

Behandelnde Ärzte, Ärztinnen und Chiropraktoren sind dazu berechtigt, den IV-Stellen einen Patienten oder eine Patientin zu melden.

Eine Meldung empfiehlt sich in verschiedenen Situationen:

Im Rahmen der so genannten Früherfassung zeigt sich, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle angezeigt ist. Wenn dies der Fall ist, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen. Zur Klärung der medizinischen Situation holt die IV-Stelle bei Bedarf Auskünfte des Arztes oder der Ärztin ein.

Dokumente

Häufige Fragen von Ärztinnen und Ärzten zur Invalidenversicherung

Formulare

Meldeformular für Erwachsene: Früherfassung

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