Lassen Sie sich in rund zweieinhalb kurzweiligen Minuten das Wichtigste zum flexiblen Bezug und zur Berechnung der Altersrente erklären.

Flexibler Bezug der Altersrente

Berechnung der Altersrente

Anmeldung für eine Leistung

Wer eine Altersrente der AHV beziehen will, muss sich anmelden. Ohne schriftliche Anmeldung können die Ausgleichskassen keine Leistungen berechnen und auszahlen,

• weil sie die Adressen ihrer Versicherten nicht kennen
• weil der Zivilstand die Renten beeinflusst und dieser sich ändern kann
• weil die Versicherten den Ausgleichskassen mitteilen müssen, ob sie ihre Rente vorbeziehen oder aufschieben möchten
• weil die Versicherten die Auszahlungsadresse bekannt geben müssen

Die Anmeldeformulare sind kostenlos bei jeder Ausgleichskasse erhältlich. Die Anmeldung sollte etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters eingereicht werden, damit die Ausgleichskasse alle notwendigen Unterlagen beschaffen und die Rente berechnen kann. Die Anmeldung für einen Rentenvorbezug muss spätestens im Geburtsmonat des Jahres, in dem der Vorbezug geltend gemacht werden will, bei der Ausgleichskasse eingehen.

Berechnung der Rente

Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen». Die Höhe der Rente ist nach unten wie nach oben begrenzt: Die Maximalrenten sind höchstens doppelt so hoch wie die Minimalrenten.

Jede und jeder Versicherte kann kostenlos eine Vorausberechnung der Altersrente (Externer Link) beantragen.

Sie können auch eine sogenannte Rentenschätzung selbst vornehmen.

Information zur Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.