Medizinische Abklärungen

Für die Beurteilung von diversen Leistungen (z.B. Rente) ist die IV-Stelle auf umfassende medizinische Abklärungen angewiesen. Diese Beurteilungen übernimmt einerseits der RAD Zentralschweiz (Regional ärztlicher Dienst Zentralschweiz) für die IV-Stelle Nidwalden. Die IV-Stelle Nidwalden arbeitet andererseits mit externen Gutachterinnen und Gutachtern zusammen. Diese beurteilen die Gesundheitsschäden und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sowie die Möglichkeit und Zumutbarkeit von Eingliederungsmassnahmen aus medizinischer Sicht.

Arten von Gutachten

Bei der Zuweisung an externe Gutachter wird zwischen monodisziplinären (nur eine Fachdisziplin notwendig) und bi-/polydisziplinären Gutachten (zwei oder mehrere Fachdiszipline) unterschieden.

Die IV-Stellen publizieren jährlich (erstmals im März 2023) eine Liste, aus welcher u.a. die Anzahl Gutachten und die Namen der Gutachter ersichtlich sind. Die Liste finden Sie auf der rechten Seite.