Frühintervention

Die Ziele der Frühintervention lassen sich wie folgt definieren:

  • Bei gesundheitlich beeinträchtigen Minderjährigen ab dem vollendeten 13. Altersjahr sowie bei gesundheitlich beeinträchtigten jungen Erwachsenen bis zum 25. Altersjahr: Unterstützung beim Zugang zu einer erstmaligen beruflichen Ausbildung und beim Eintritt in den Arbeitsmarkt.
  • Bei erwachsenen, arbeitsunfähigen Versicherten: Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz, innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes.


Folgende Massnahmen stehen zur Verfügung:

  • Anpassung des Arbeitsplatzes an die Behinderung;
  • Ausbildungskurse;
  • Arbeitsvermittlung;
  • Berufsberatung;
  • sozialberufliche Rehabilitation;
  • Beschäftigungsmassnahmen;
  • Beratung und Begleitung

Um solche Frühinterventionsmassnahmen, auf welche kein Rechtsanspruch besteht, anbieten zu können, benötigt die IV-Stelle eine formelle Anmeldung der versicherten Person. Der IV-Stelle stehen für diese Massnahmen durchschnittlich 5’000 Franken und maximal 20’000 Franken pro ver­sicherte Person zur Verfügung.

Information zur Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.