Frühintervention
Die Ziele der Frühintervention lassen sich wie folgt definieren:
- Bei gesundheitlich beeinträchtigen Minderjährigen ab dem vollendeten 13. Altersjahr sowie bei gesundheitlich beeinträchtigten jungen Erwachsenen bis zum 25. Altersjahr: Unterstützung beim Zugang zu einer erstmaligen beruflichen Ausbildung und beim Eintritt in den Arbeitsmarkt.
- Bei erwachsenen, arbeitsunfähigen Versicherten: Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes oder Eingliederung an einem anderen Arbeitsplatz, innerhalb oder ausserhalb des bisherigen Betriebes.
Folgende Massnahmen stehen zur Verfügung:
- Anpassung des Arbeitsplatzes an die Behinderung;
- Ausbildungskurse;
- Arbeitsvermittlung;
- Berufsberatung;
- sozialberufliche Rehabilitation;
- Beschäftigungsmassnahmen;
- Beratung und Begleitung
Um solche Frühinterventionsmassnahmen, auf welche kein Rechtsanspruch besteht, anbieten zu können, benötigt die IV-Stelle eine formelle Anmeldung der versicherten Person. Der IV-Stelle stehen für diese Massnahmen durchschnittlich 5’000 Franken und maximal 20’000 Franken pro versicherte Person zur Verfügung.