Für die Abwicklung der Restkostenfinanzierung der Pflegeleistungen nach KVG ist die Finanzverwaltung des Kantons Nidwalden zuständig.

Informationen zur Pflegefinanzierung (Externer Link)

Information zur Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.