Jahresbericht 2023 zur Prämienverbilligung

25. März 2024

Die obligatorisch versicherten Personen bezahlen für die Krankenpflegeversicherung eine so genannte „Kopfprämie“. Diese Prämie wird unabhängig von Einkommen und Vermögen erhoben.

Um diese Prämienlast für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu mildern, existiert das Instrument der Prämienverbilligung. Zudem wird mit der Prämienverbilli-gung die Last von Familien verringert, indem die Kinderprämien für Familien mit einem unte-ren oder mittleren Einkommen zu 80 % vergütet werden.

Der ausführliche Jahresbericht 2023 über die Prämienverbilligung zeigt Ihnen anhand der Anzahl Anmeldungen, der Bezügerzahl und –struktur, den Ausgaben in Franken usw. die wichtigsten Eckwerte auf. Es wurden rund 18 Mio. Franken an Verbilligung ausbezahlt.

Sie finden den ausführlichen Bericht hier.
 

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