Berufliche Massnahmen

Die berufliche Eingliederung ist das zentrale Ziel der IV-Stellen. Die Leistungen in diesem Bereich sind deshalb sehr umfangreich und reichen von Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Beiträgen für Arbeitgebende bis hin zu Kapitalhilfe zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen sollen die körperlich, geistig oder psychisch eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wieder herstellen, verbessern oder erhalten. Wenn die gesundheitlichen Probleme die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf stark beeinträchtigen, mutet die IV-Stelle der versicherten Person auch eine Umschulung und den Wechsel in einen neuen Aufgabenbereich zu. Der Anspruch auf eine Rente wird erst geprüft, wenn alle Möglichkeiten zur Wiedereingliederung ausgeschöpft wurden.

Die beruflichen Massnahmen im Überblick

Der Anspruch auf berufliche Massnahmen wird im Einzelfall geprüft und hängt von der persönlichen Ausgangslage ab. Es sind folgende Massnahmen möglich:

  • Berufsberatung
  • Erstmalige berufliche Ausbildung
  • Umschulung
  • Arbeitsvermittlung
  • Arbeitsversuch
  • Beiträge an Arbeitgebende
  • Beiträge für Selbständigerwerbende

Ausserdem bieten die IV-Stellen eine Beratung und Begleitung für Arbeitgebende und Versicherte im Eingliederungsprozess an. Vor, während und nach der Durchführung von Integrationsmassnahmen und beruflichen Massnahmen, während der Prüfung des Rentenanspruches bei Versicherten mit Eingliederungspotenzial soll damit der ganze Eingliederungsprozess noch besser unterstützt werden.

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