Wir haben hier für Sie die wichtigsten Neuerungen im Sozialversicherungsbereich zusammengestellt:
AHV Leistungen: Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt
Ab 2026 erhalten alle Personen mit Anspruch auf eine Altersrente im Dezember automatisch eine zusätzliche Monatsrente. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der regulären Dezember-Rente. Die genaue Berechnung (Frankenbetrag) ist erst im Dezember möglich, da sich die individuelle Rente im Laufe des Jahres verändern kann.
AHV Beiträge: Beitragsabrechnung auf geringfügigen Löhnen
Auf geringfügigen Löhnen – unter CHF 2'500 pro Jahr und Arbeitgebenden – müssen grundsätzlich nur auf Verlangen der versicherten Person Beiträge abgerechnet werden.
Im Kulturbereich waren bereits bisher verschiedene Berufsgruppen wie Orchester, Radio und Fernsehen vom ersten Franken an beitragspflichtig (keine Wahlmöglichkeit). Dies gilt ab 1.1.2026 auch für Chöre, elektronische Medien und Printmedien, Grafikateliers und Museen, d.h. die Beiträge müssen ab dem ersten Franken Lohn abgerechnet werden.
AHV Beiträge: Verzugszinsen bei Unternehmensliquidation
Die Situation von Selbständigerwerbenden, die ihre Tätigkeit einstellen, soll sich verbessern. Der Hintergrund: Diese zahlen bei der Auflösung ihres Unternehmens AHV-Beiträge, sofern sie einen Gewinn erzielen. Weil die Höhe dieses Liquidationsgewinnes schwierig vorauszusehen ist, kann die Differenz zwischen den bereits bezahlten Akontobeiträgen und den definitiv geschuldeten Beiträgen sehr gross ausfallen. Bislang wurden in solchen Fällen Verzugszinsen erhoben.
Ab 2026 müssen Selbständigerwerbende keine Verzugszinsen mehr zahlen, wenn sie einerseits ihren Liquidationsgewinn der Ausgleichskasse bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Gewinnerzielung folgt, melden und zudem die Akontozahlungen und die geschuldeten Beiträge fristgerecht entrichten.
AHV Beiträge: Zuwendungen bei besonderen Ereignissen
Übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke sind bis CHF 600 pro Kalenderjahr von der Beitragspflicht ausgenommen. Bei Naturalgeschenken, die diesen Betrag übersteigen, ist der ganze Betrag beitragspflichtig. Bargeldgeschenke sind immer als Lohnbestandteil im Lohnausweis zu deklarieren.
Erwerbsersatzordnung (EO): Digitale Antragsstellung
Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei "Jugend und Sport" werden ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen.
Die Einführung der digitalen Antragsstellung erfolgt in drei Etappen:
• J + S ab 1. Februar 2026
• Zivildienst und Zivilschutz: Im Verlaufe des Jahres 2026
• Militärdienst: auf den Jahreswechsel 2026/2027
Die Abwicklung erfolgt direkt über AHVeasy bzw. auf dem Postweg (falls kein AHVeasy benutzt wird).
Wir wünschen Ihnen einen guten Start im Jahr 2026!