Hilfsmittel

Versicherte Personen haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel, welche sie in unterschiedlichen Lebensbereichen unterstützen.

Die versicherten Personen können Hilfsmittel beanspruchen,

  • um weiterhin ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • um in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z.B. Haushalt) tätig bleiben zu können
  • um ihre Aus- und Weiterbildung oder Schulung zu absolvieren
  • um ihren privaten Alltag unabhängig zu bewältigen

Über die Arten von Hilfsmitteln gibt das Merkblatt «Hilfsmittel der IV» Auskunft. Der Anspruch auf Hilfsmittel bleibt bestehen, wenn das AHV-Rentenalter erreicht wird. Altersrentenbezüger und -bezügerinnen haben auch Anspruch auf bestimmte Hilfsmittel, wenn sie vor Eintritt des AHV-Rentenalters keine Hilfsmittel bezogen haben. Der Anspruch kann geltend gemacht werden, indem versicherte Personen bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons das Anmeldeformular für Hilfsmittel einreichen.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Vom Mittwoch, 24. Dezember 2025 bis und mit Freitag, 2. Januar 2026, bleiben unsere Büros geschlossen. Wir sind gerne wieder am Montag, 5. Januar 2026 zu unseren üblichen Öffnungszeiten für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis.