Krankheits- und Behinderungskosten EL - Rückvergütung elektronisch beantragen

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) können Krankheits- und Behinderungskosten zur Rückvergütung bei der Ausgleichskasse einreichen.

Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht durch eine andere Versicherung (auch nicht durch eine Privatversicherung) getragen werden. Vergütet werden u.a. Kostenbeteiligungen der Krankenversicherung, d.h. Franchise und Selbstbehalt (bis maximal 1'000 Franken), eine zahnärztliche Behandlung, Transportkosten und Hilfsmittel.

Neben dem Einsenden der Belege per Post können Sie ab sofort die Unterlagen auch elektronisch einreichen.

Krankheits- und Behinderungskosten EL

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