Abschlussbericht 2025 zur Prämienverbilligung

In der Schweiz wird unabhängig von Einkommen und Vermögen die Krankenversicherungs-prämie als "Kopfprämie" erhoben. Das kann zu einer erheblichen Kostenlast bei Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen führen.

Um diese Last zu mildern, wurden die Prämienverbilligungsbeiträge geschaffen. Zudem wird mit der Prämienverbilligung die Last von Familien verringert, indem die Kinderprämien für Familien mit einem unteren oder mittleren Einkommen zu 80 % vergütet werden.

Der ausführliche Abschlussbericht 2025 über die Prämienverbilligung im Kanton Nidwalden zeigt Ihnen anhand der Anzahl Anmeldungen, der Bezügerzahl und -struktur, den Ausgaben in Franken usw. die wichtigsten Eckwerte auf. Es wurden rund 21.6 Mio. Franken an Verbilligung ausbezahlt.

Jahresbericht IPV 2025

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