Coronavirus-Entschädigungen – Informationen sind aufgeschaltet

23. März 2020

Die Auszahlung der neuen Entschädigung für den Erwerbsausfall wegen des Coronavirus läuft über die Ausgleichskassen. Im Fokus sind die Selbständigerwerbenden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anmeldung bei derjenigen Ausgleichskasse einreichen müssen, welche auch die AHV-Beiträge bezieht. Nur so ist eine speditive Bearbeitung möglich.

Formular und Merkblätter
Das Formular und Informationen für Betroffene können wir Ihnen bereits zur Verfügung stellen:

Anspruch auf Entschädigung
Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigewerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf Entschädigung für Erwerbsausfall. Selbständigerwerbende, die aufgrund einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbotes einen Erwerbsausfall erleiden und denen der Zugang zur Kurzarbeitsentschädigung verwehrt ist, können nun auf diesem Weg ihren Anspruch geltend machen. Beantragen Sie die Entschädigung mit dem Formular 318.758.
 

Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge erleichtert
Der Bundesrat entlastet die von der schwierigen Lage betroffenen Unternehmen. Es gilt ein Rechtsstillstand bis 19. April 2020, auch für das Inkasso der Ausgleichskasse. Wir verzichten ab sofort für die kommenden sechs Monate auf die Berechnung von Verzugszinsen bei Teilzahlungen. Es werden keine Mahnungen mehr für nicht bezahlte Rechnungen verschickt. Diese Massnahme gilt bis Ende Juni 2020.
 

Wir wünschen allen gute Gesundheit, viel Kraft und Ausdauer für diese aussergewöhnliche Zeit!

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Information zur Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.