Änderungen bei den Sozialversicherungen 2021 - Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende

27. November 2020

Die Sozialversicherungen sind einem steten Wandel unterworfen und so treten auch im Jahr 2021 mehrere Änderungen in Kraft. Mit dem vorliegenden Newsletter richten wir uns insbesondere an Arbeitgeber und Selbständigerwerbende, um sie über die Neuerungen zu informieren.

Vaterschaftsurlaub und Erhöhung EO-Beitragssatz

Ende September 2020 hat das Schweizer Stimmvolk den Vaterschaftsurlaub angenommen. Ab dem 1.1.2021 erhalten alle erwerbstätigen Väter das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, also auf zehn arbeitsfreie Tage. Der Urlaub kann am Stück oder verteilt auf einzelne Tage innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das der Vater vor der Geburt des Kindes erzielt hat, höchstens jedoch 196 Franken pro Tag. Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub aus dem EO-Fonds. Der EO-Beitragssatz wird daher von 0.45 % auf 0.5 Prozent erhöht. Spätestens Anfang 2021 finden Sie weitere Informationen sowie das Anmeldeformular auf unserer Seite aufgeschaltet.

 

Beitragssatz und Mindestbeiträge AHV/IV/EO

Aufgrund der Anpassung im EO-Bereich beträgt der Gesamtbeitragssatz (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen) in der AHV/IV/EO ab 1.1.2021 neu 10,60 Prozent. Der Mindestbeitrag AHV/IV/EO liegt bei 503 Franken (pro Jahr).

 

Familienzulagen

Im Zuge der kantonalen Teilrevision des Steuergesetzes im Kanton Nidwalden wurden auch familienpolitische Anliegen berücksichtigt. Neben den beschlossenen Anpassungen im Steuerbereich werden ab dem 1.1.2021 die Ausbildungszulagen von 270 Franken auf 290 Franken erhöht. Der Beitragssatz der Familienausgleichskasse Nidwalden ändert sich nicht und liegt weiterhin bei 1,5 Prozent.

 

Konsequenzen Brexit

Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 vor. Während dieser Zeit ist das Vereinigte Königreich einem EU-Mitgliedstaat noch gleichgestellt. Es ist vorgesehen, dass die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab dem 01.01.2021 durch neue Koordinierungsvorschriften geregelt werden; diese neuen Bestimmungen werden derzeit verhandelt. Detailliertere Informationen zum Stand und den geltenden Regelungen finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen.

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Information zur Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.