30. April 2020: Anmeldeschluss Prämienverbilligung

15. April 2020

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen.

Seit Mitte März 2020 haben Personen, die im Jahr 2020 einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen wollen, die Möglichkeit sich anzumelden. Alle diejenigen, die von der Ausgleichskasse Nidwalden das Formular (Anmeldung) direkt erhalten haben, müssen dieses nur noch prüfen, unterzeichnen und zurücksenden. Auch wer kein Formular erhalten hat und aber einen Anspruch geltend machen will, kann dies tun. Hier geht es zum Formular.

 

Der Anmeldeschluss für die Prämienverbilligung ist der 30. April 2020. Später eingereichte Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden, da es sich um eine Verwirkungsfrist handelt.

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Information zur Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.