Früherfassung

Bei der Früherfassung handelt es sich um ein einfaches Meldeverfahren. Es hat zum Ziel, durch frühzeitige Einflussnahme und Abklärung bei Personen, die von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedroht oder bereits arbeitsunfähig sind, den Eintritt von Invalidität und damit von gravierenderen Folgen zu verhindern. Die Früherfassung ist eine Leistung der IV, welche – im Gegensatz zu den Eingliederungsmassnahmen – keine Anmeldung voraussetzt.

Bei folgenden Personen ist eine Meldung sinnvoll:

  • Bei Minderjährigen ab dem vollendeten 13. Altersjahr und bei jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 25. Altersjahr: Wenn diese Personen von einer Invalidität bedroht sind, noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben und sich in einem kantonalen Brückenangebot befinden oder von einer kantonalen Koordinationsstelle für Jugendliche in ihrer beruflichen Ein­gliederung unterstützt werden.
     
  • Bei Erwachsenen: wenn diese arbeitsunfähig sind oder von einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit bedroht werden.

Im Gegensatz zur Anmeldung, welche von der versicherten Person selbst eingereicht werden muss, können diverse weitere Personen und Institutionen eine Meldung zur Früherfassung einleiten. So z.B. Familienangehörige, der Arbeitgeber, behandelnde Ärztinnen und Ärzte usw. Sie haben die versicherte Person zu informieren, bevor sie eine Meldung an die IV-Stelle vornehmen.


Haben Sie allgemeine Fragen zur Eingliederung, brauchen Sie Beratung in einer konkreten Situation? Die Fachpersonen der IV-Stelle Nidwalden stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

E-Mail: eingliederung(at)aknw.ch
Telefon: 041 618 51 38

Information zur Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.