Erwerbseintritt

Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs.

Weitere Informationen

Stellenwechsel

Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden.

Information zur Prämienverbilligung 2024

Der Versand der Formulare ist erfolgt. Weitere Informationen finden Sie hier.