AHV-Beitragsrechnungen – keine Betreibungen bis 19. April 2020
20. März 2020
Der Bundesrat hat am 18. März 2020 informiert, dass vom 19. März bis und mit 4. April 2020 Rechtsstillstand im Betreibungswesen gilt.
Anschliessend beginnen die gesetzlichen Betreibungsferien (sieben Tage vor und sieben Tage nach Ostern) bis und mit 19. April 2020. Dieser Entscheid gilt auch für das Inkasso der Ausgleichskasse.
Lohnsummenanpassungen
Sollten sich die für die provisorische Rechnungsstellung verwendeten Einkommen/Lohnsum- men aufgrund der gegenwärtigen Situation massgeblich reduzieren, bitten wir um eine Mitteilung der aktuellen Jahreslohnsummen/Jahreseinkommen. Wir werden dann die Rechnungsstellung anhand der neuen Zahlen veranlassen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute in diesen ausserordentlichen Zeiten und bleiben Sie gesund!