| Ausgleichskasse Nidwalden IV-Stelle Nidwalden Stansstaderstrasse 54 |
Postfach, 6371 Stans Tel. 041 618 51 00 Fax 041 618 51 01 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 12 h, 13.30 - 17 h |
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Meldung zur Früherfassung
Mit der 5. IV-Revision hat der Gesetzgeber den Datenaustausch zwischen den Versicherern erleichtert. Sozialversicherer, Sozialbehörden und Privatversicherer sind dazu berechtigt, den IV-Stellen eine versicherte Person zu melden.
Eine Meldung empfiehlt sich in verschiedenen Situationen:
Im Rahmen der so genannten Früherfassung zeigt sich, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle angezeigt ist. Wenn dies der Fall ist, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes oder zur Wiedereingliederung ergreifen.
Formulare