Ausgleichskasse Nidwalden
IV-Stelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
  Postfach, 6371 Stans
Tel. 041 618 51 00
Fax 041 618 51 01
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 12 h, 13.30 - 17 h

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Offene Stellen

Witwen / Witwer / Waisen

Nichterwerbstätigen-Beiträge

Witwen, Witwer und Waisen die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.

 

Hinterlassenenrente

Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.

Weitere Informationen

 

Ergänzungsleistungen

Wenn eine AHV-Rente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV ausgerichtet werden.

Weitere Informationen

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