| Ausgleichskasse Nidwalden IV-Stelle Nidwalden Stansstaderstrasse 54 |
Postfach, 6371 Stans Tel. 041 618 51 00 Fax 041 618 51 01 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 12 h, 13.30 - 17 h |
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Nichterwerbstätigen-Beiträge
Witwen, Witwer und Waisen die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.
Hinterlassenenrente
Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.
Ergänzungsleistungen
Wenn eine AHV-Rente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV ausgerichtet werden.