| Ausgleichskasse Nidwalden IV-Stelle Nidwalden Stansstaderstrasse 54 |
Postfach, 6371 Stans Tel. 041 618 51 00 Fax 041 618 51 01 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 12 h, 13.30 - 17 h |
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Erwerbseintritt
Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Arbeitnehmende müssen innert eines Monats durch den Arbeitgeber bei seiner Ausgleichskasse angemeldet werden.
Stellenwechsel
Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der neue Arbeitgebende meldet den Mitarbeitenden innert eines Monats bei der zuständigen Ausgleichskasse an:
Anmeldung für einen AHV-Ausweis
Anmeldung für neue Arbeitnehmerin bzw. neuen Arbeitnehmer mit gültigem Versicherungsausweis