Ausgleichskasse Nidwalden
IV-Stelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
  Postfach, 6371 Stans
Tel. 041 618 51 00
Fax 041 618 51 01
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 12 h, 13.30 - 17 h

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Erwerbsaufnahme

Erwerbseintritt

Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Arbeitnehmende müssen innert eines Monats durch den Arbeitgeber bei seiner Ausgleichskasse angemeldet werden.

Weitere Informationen

 

Stellenwechsel

Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der neue Arbeitgebende meldet den Mitarbeitenden innert eines Monats bei der zuständigen Ausgleichskasse an:

Anmeldung für einen AHV-Ausweis
Anmeldung für neue Arbeitnehmerin bzw. neuen Arbeitnehmer mit gültigem Versicherungsausweis

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