| Ausgleichskasse Nidwalden IV-Stelle Nidwalden Stansstaderstrasse 54 |
Postfach, 6371 Stans Tel. 041 618 51 00 Fax 041 618 51 01 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 12 h, 13.30 - 17 h |
Immer auf dem Laufenden bleiben. Mit unserem Newsletter
Übermitteln Sie die Meldung der Jahreslohnabrechnung online an uns. Vor dem ersten Login benötigen Sie von uns eine Partnernummer. Anfordern per Kontaktformular.
Ihre zukünftigen Mitarbeiter finden Sie schnell und einfach auf dem Portal der Jobpasserelle
Beitragspflicht
Pensionierte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, entrichten vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit nur für den Teil Beiträge, der je Arbeitgeber Fr. 1'400 im Monat bzw. Fr. 16'800 im Jahr übersteigt. Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit besteht eine Beitragspflicht auf dem Einkommen, dass Fr. 16'800 im Jahr übersteigt.
Bezahlung bis ordentliches Rentenalter
Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in welchen das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Ein Rentenvorbezug befreit somit nicht von der Beitragspflicht.
Merkblätter
2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Hilflosenentschädigung
Wer bei den alltäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe angewiesen ist, kann sich für eine Hilflosenentschädigung anmelden.
Hilfsmittel
Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen.
Merkblatt
Rentenvorbezug
Bei der AHV ist ein Vorbezug nur für ein oder zwei Jahre möglich. Die Anmeldung muss vor dem Erreichen des Vorbezugsalters eingereicht werden.
Ergänzungsleistungen
Wenn eine AHV-Rente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV ausgerichtet werden.
Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV)