Ausgleichskasse Nidwalden
IV-Stelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
  Postfach, 6371 Stans
Tel. 041 618 51 00
Fax 041 618 51 01
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 12 h, 13.30 - 17 h

Suchtools

Newsletter

Immer auf dem Laufenden bleiben. Mit unserem Newsletter

Partnerweb

Übermitteln Sie die Meldung der Jahreslohnabrechnung online an uns. Vor dem ersten Login benötigen Sie von uns eine Partnernummer. Anfordern per Kontaktformular.

Suchen Sie Mitarbeiter?

Ihre zukünftigen Mitarbeiter finden Sie schnell und einfach auf dem Portal der Jobpasserelle

Offene Stellen

Pensionierte

Beitragspflicht

Pensionierte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, entrichten vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit nur für den Teil Beiträge, der je Arbeitgeber Fr. 1'400 im Monat bzw. Fr. 16'800 im Jahr übersteigt. Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit besteht eine Beitragspflicht auf dem Einkommen, dass Fr. 16'800 im Jahr übersteigt.

 

Bezahlung bis ordentliches Rentenalter

Die Beitragspflicht dauert bis zum Ende des Monats, in welchen das ordentliche Rentenalter erreicht wird. Ein Rentenvorbezug befreit somit nicht von der Beitragspflicht.


Merkblätter

2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO

 

Hilflosenentschädigung

Wer bei den alltäglichen Lebensverrichtungen auf Hilfe angewiesen ist, kann sich für eine Hilflosenentschädigung anmelden.

Weitere Informationen

 

Hilfsmittel

Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen.

Merkblatt

3.02 - Hilfsmittel der AHV

 

Rentenvorbezug

Bei der AHV ist ein Vorbezug nur für ein oder zwei Jahre möglich. Die Anmeldung muss vor dem Erreichen des Vorbezugsalters eingereicht werden.

Weitere Informationen

 

Ergänzungsleistungen

Wenn eine AHV-Rente ausgerichtet wird und diese nicht die minimalen Lebenskosten deckt, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Ergänzungsleistung zur AHV ausgerichtet werden.

Weitere Informationen

 

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

In der Schweiz obligatorisch krankenversicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Weitere Informationen

Impressum  |  Disclaimer  |  Kontakt