Ausgleichskasse Nidwalden
IV-Stelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
  Postfach, 6371 Stans
Tel. 041 618 51 00
Fax 041 618 51 01
  Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8 - 12 h, 13.30 - 17 h

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Offene Stellen

Arbeitgebende

Beitragspflicht

Arbeitgebende entrichten gegenüber der Ausgleichskasse die vollen Beiträge von 10,1 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme. Dabei ziehen sie die Hälfte des Beitrages von 5.05 Prozent vom Lohn der Mitarbeitenden ab.

Weitere Informationen

 

Lohnsummenmeldung

Arbeitgebende rechnen monatlich oder quartalsweise Akontobeiträge auf den ausbezahlten Lohnsummen mit der Ausgleichskasse ab. Die definitive Abrechnung der ausbezahlten Lohnsumme muss bis zum 30. Januar des Folgejahres mittels detaillierter Abrechnung der Ausgleichskasse deklariert werden.

Weitere Informationen

 

Meldung der Neueintritte

Arbeitgebende müssen der Ausgleichskasse jeden neuen Arbeitnehmer und jede neue Arbeitnehmerin innert eines Monats nach Stellenantritt anmelden. Anzugeben sind dabei Name, Vorname, Geb.-Datum und Datum des Stellenantritts des neuen Arbeitnehmenden.  Der Arbeitgeber erhält daraufhin von der Ausgleichskasse einen Versicherungsnachweis. Dieser ist dem Arbeitnehmenden auszuhändigen.

Formulare

Anmeldung für neue Arbeitnehmerin bzw. neuen Arbeitnehmer mit gültigem Versicherungsausweis

 

EO- und Mutterschaftsentschädigung

Für die Berechnung und Auszahlung der EO- und Mutterschaftsentschädigungen sind die Ausgleichskassen auf vollständige Informationen gemäss Anmeldung angewiesen.

Weitere Informationen

 

Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer. Die Anmeldung für Familienzulagen ist von den Arbeitgebern bei der Familienausgleichskasse einzureichen, bei welcher auch die Beiträge bezahlt werden.

Weitere Informationen

 

Eingliederung in der Invalidenversicherung

In der Invalidenversicherung kommt den Arbeitgebenden eine besonders wichtige Rolle zu. Einerseits können Sie viel zur Erhaltung von Arbeitsplätzen gesundheitlich angeschlagener Arbeitnehmer in ihrem eigenen Betrieb beitragen. Andererseits sind sie ein wichtiger Partner der IV-Stelle für die Reintegration von Personen mit gesundheitlichem Handicap ins Erwerbsleben. Folgende Massnahmen und Dienstleistungen sind zentrale Elemente:

Meldung Früherfassung
Einarbeitungszuschuss
Einarbeitung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen
Job-Passerelle - Das Jobportal
Compasso - Infoportal für Arbeitgebende

 

Einarbeitungszuschuss

Der Einarbeitungszuschuss als Taggeld ergänzt die Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung; Er soll die fehlende Anlern- oder Einarbeitungszeit bis zur vollen Leistungsfähigkeit überbrücken. Der Einarbeitungszuschuss wird an den Arbeitgeber direkt ausbezahlt.

Weitere Informationen

 

Meldung zur Früherfassung

Arbeitgebende sind berechtigt, den IV-Stellen einen Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen zu melden.

Weitere Informationen

 

Einarbeitung von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen

Die IV-Stellen vermitteln Berufsleute mit gesundheitlichen Problemen, die im bisherigen Unternehmen nicht weiterbeschäftigt werden können.

Weitere Informationen

 

Job-Passarelle

Über das Portal Job-Passerelle können Arbeitgebende einfach und kostenlos qualifizierte Berufsleute rekrutieren. Die Personen, deren Dossiers im IV-Bewerberpool aufgeschaltet sind, wurden in der Regel durch Frühinterventions- und Integrationsmassnahmen gefördert. Die IV-Stellen können gewährleisten, dass es sich um vermittlungsfähige und motivierte Personen handelt.

Link jobpasserelle.ch

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