| Ausgleichskasse Nidwalden IV-Stelle Nidwalden Stansstaderstrasse 54 |
Postfach, 6371 Stans Tel. 041 618 51 00 Fax 041 618 51 01 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 12 h, 13.30 - 17 h |
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Voraussetzungen für die Meldung
Eine Meldung kann gemacht werden:
Für die Meldung wird keine Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt oder eine Ärztin vorausgesetzt.
Meldeberechtigte Personen
Meldeberechtigt sind:
Die Meldeberechtigten müssen die versicherte Person in jedem Fall im Voraus über die Meldung bei der IV-Stelle informieren.
Ablauf der Früherfassung
Die Früherfassung dauert rund einen Monat. Die Ziele bestehen darin, die Zuständigkeit der IV-Stelle zu prüfen und abzuklären, ob eine Anmeldung angezeigt ist. Dazu vereinbart eine Fachperson mit der versicherten Person ein persönliches Gespräch, in dem eine erste medizinische, berufliche und soziale Situationsanalyse vorgenommen wird. Häufig holt die IV-Stelle während der Früherfassung auch Auskünfte des Arbeitgebers, der behandelnden Ärzte/Ärztinnen oder eines anderen Versicherers ein.
Weitere Informationen
4.12 - Früherfassung und Frühintervention
Formulare