| Ausgleichskasse Nidwalden IV-Stelle Nidwalden Stansstaderstrasse 54 |
Postfach, 6371 Stans Tel. 041 618 51 00 Fax 041 618 51 01 |
Öffnungszeiten Montag - Freitag 8 - 12 h, 13.30 - 17 h |
Immer auf dem Laufenden bleiben. Mit unserem Newsletter
Übermitteln Sie die Meldung der Jahreslohnabrechnung online an uns. Vor dem ersten Login benötigen Sie von uns eine Partnernummer. Anfordern per Kontaktformular.
Ihre zukünftigen Mitarbeiter finden Sie schnell und einfach auf dem Portal der Jobpasserelle
Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht können Personen erhalten,
Es bestehen zwei Kategorien von Ergänzungsleistungen:
Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die in einem Heim wohnen.
Bei den Einnahmen werden angerechnet:
Der Anspruch auf EL besteht erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wird die Anmeldung für die EL innert sechs Monaten seit Zustellung der Verfügung über eine Rente der AHV oder IV eingereicht, so beginnt der Anspruch mit dem Monat der Einreichung des Anmeldeformulars zum Bezuge der Rente, frühestens jedoch vom Beginn der Rentenberechtigung an. Krankheits- und Behinderungskosten müssen innert fünfzehn Monaten seit Rechnungsstellung oder beim Ableben des Bezügers innert zwölf Monaten seit dem Todesdatum geltend gemacht werden.
Online-Berechnung
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen online
Weitere Informationen
5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
Formulare